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Gesetzesvorschlag zur Internet-Regulierung

Die andauernde Debatte über Googles Streetview bindet die öffentliche Aufmerksamkeit im Bereich Datenschutz weiterhin und verhindert den Blick auf andere wichtige Themen. Aus Sicht eines möglichen Erkenntnisgewinns über eine Person sind fast alle anderen Daten aufschlussreicher als ein Bild des Wohnortes, vor allem wenn sie miteinander verknüpft werden. Im Spannungsfeld des Datenschutzes in Zeiten einer anwachsender Datenflut und immer neuer Geschäftsmodelle, versucht die Legislative seit einiger Zeit gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Bisher sind die Initiativen jedoch kaum über Symbolpolitik hinausgegangen.

Vom Unabhängigen Landesamt für Datenschutz in Schleswig-Holstein und dem Landesdatenschutzbeauftragten Thilo Weichert wurde vor Kurzem ein Vorschlag veröffentlicht, der versucht weiter zu gehen und technologieunabhängig einen Rahmen für den Umgang mit Benutzerdaten zu schaffen. Grundgedanke ist dabei das Prinzip „Privacy by Default“. Darüber hinaus sollen weitere Änderungen am BDSG dafür sorgen, dass auch bei internationalen Unternehmen eine Verantwortliche Stelle in Deutschland für den Nutzer erkennbar und ansprechbar ist.

 

Weitere Informationen und Details sind auf der Homepage des ULD zu finden.

 

 





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