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Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung effektiv nutzen
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ bietet den Unternehmern die Möglichkeit, sich zum Arbeitsschutz bedarfsgerecht beraten und betreuen zu lassen. Für die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bietet sich die Möglichkeit, den Nutzen ihrer gemeinsam abgestimmten Betreuungsleistungen für die Unternehmensentwicklung deutlich zu machen und sich gezielt einzubringen.
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