Aktuelles
Novellierung des BDSG
Der Datenschutz nach dem BDSG wird in den nächsten Jahren durch eine Mehrzahl von "Novellen" geändert. Die "BDSG-Novelle II" ist zum 01.09.2009 in Kraft getreten.
Kündigungsschutz für DSB im BDSG
Der neu eingeführte Kündigungsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist eine wesentliche Änderung im Datenschutz in Form des novellierten BDSG 2009.
Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung im BDSG
Im BDSG 2009 sind die Regelungen über die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG neu gestaltet worden. Mit dem Ziel eines besseren Datenschutzes werden nun Vorgaben gemacht, die im Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung explizit und schriftlich zu regeln sind.
Ein Verstoß gegen diese Pflichten wird mit einem Bußgeld bis 50.000,00 EURO sanktioniert. Jedem Unternehmen ist damit angeraten, die Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der Novellierung anzupassen.
Außerdem muss nach dem BDSG 2009 vor Beginn der Auftragsdatenverarbeitung und auch danach regelmäßig die Datensicherheit beim Auftraggeber kontrolliert werden.