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Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Mit den letzten Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) haben sich einige Neuerungen ergeben, die in allen Unternehmen umgesetzt werden müssen. Betroffen sind im Wesentlichen die Bereiche Vertragsgestaltung bei Auftragsdatenverarbeitung, Personaldatenschutz, Nutzung von Auskunfteien und Scoring und Direktmarketing.
Die Gesetzesänderung kann sich durchaus zu Ihrem Vorteil auswirken. Zum Beispiel durch die konkreteren Anforderungen an die Auftragsvergabe bei Auftragsdatenverarbeitung können Sie als Auftraggeber insoweit profitieren, als sie von den Auftragnehmern eine konkretere Beschreibung der Pflichten verlangen können und auch eine regelmäßige Kontrollen der Sicherheitsstandards.
Bei Fragen zu Vertragsgestaltung bei Auftragsdatenverarbeitung, wie auch zu allen anderen Punkten der Novellierung, stehen wir dem Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen gern beratend zur Verfügung. Falls Sie auf der Suche nach einer Neubesetzung oder Erstbesetzung des Datenschutzbeauftragten ist, übernehmen wir selbstverständlich gern die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Durch unsere Mandate als externer Datenschutzbeauftragter und durch zahlreiche Beratungsaufträge haben wir umfangreiche Erfahrung gesammelt, von der Sie profitieren sollten.