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Kundendaten und Auftragsdatenverarbeitung, die Causa „Haspa“ – ein organisatorischer Blickwinkel
Abgesehen vom Imageschaden für die Hamburger Sparkasse könnten auch rechtliche Konsequenzen auf die Sparkasse zukommen. Seit der letzten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes müssen alle Unternehmen bei der Beauftragung von Dienstleistern, die mit personenbezogenen Daten umgehen werden, besondere Sorgfalt walten lassen und wichtige Punkte beachten. Die Übermittlung von Daten ins nichteuropäische Ausland erforderte darüber hinaus schon immer besondere Aufmerksamkeit. Diese Aspekte müssen jeweils schon bei der Vertragsgestaltung mit einem Dienstleister beachtet werden und auch bei Altverträgen entsprechend implementiert werden. Hierfür ist ein entsprechendes Vertragsmanagement notwendig.
Nachdem der Hamburgische Datenschutzbeauftragte nun einen genauen Blick auf die Abläufe bei der Bank wirft, wird er sicherlich insbesondere die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung prüfen. Falls er Versäumnisse feststellen sollte, ist mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen.
Als externer Datenschutzbeauftragter, Berater oder im Rahmen eines Workshops unterstützen wir Sie gern in Ihrem Unternehmen bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Sie in Ihrer Rolle als Auftraggeber oder auch Auftragnehmer optimal beraten.