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Datensicherheit und Rechtssicherheit bei elektronischer Langzeitspeicherung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Dezember eine technische Richtlinie zur "Vertrauenswürdige(n) elektronischen Langzeitspeicherung" veröffentlicht. Ziel der Richtlinie soll sein: "Hürden auf dem Weg zu einer möglichst vollständigen digitalen Dokumentenverarbeitung zu beseitigen".

Die langfristige rechtssichere Speicherung von Dokumenten stellt immer noch ein Problem dar, da digital gespeicherte Dokumente nicht aus sich selbst heraus lesbar sind. Um die Verfügbarkeit bei digitaler Speicherung sicherzustellen, Authentizität und Unveränderlichkeit zu gewährleisten sowie Datenschutz und Datensicherheit der Dokumente sicherzustellen besteht die Richtlinie aus einem umfangreichen Katalog von Maßnahmen.

Zunächst richtet sich die Richtlinie an Hersteller, die auf der Grundlage der Richtlinie Produkte und Anwendungen entwickeln sollen.

 

Quelle: BSI, Publikationen: Richtlinie TR 03125





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