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Datenschutz und Datensicherheit im Personalbereich

Auf den ersten Blick mag nicht gleich ins Auge springen, inwieweit Personalwesen und IT-Sicherheit verbunden sind. Aus IT Sicht ergeben sich mehrere Bereiche, in denen eine gute Abstimmung der Organisation und Kommunikationsprozesse zwischen den Abteilungen entscheidend ist.

Um IT-Mitarbeiter aus Sicht der Geschäftsleitung optimal auszuwählen und Verantwortungen zu definieren, sollten konkrete Stellenbeschreibungen und Arbeitsvertragsklauseln erarbeitet werden.

Durch definierte Kommunikationsprozesse zwischen der IT-Abteilung und der Personalabteilung können viele Sicherheitsrisiken vermieden werden. Beispielhaft dafür die zwei folgenden Beispiele: Wird die Rückgabe von Notebooks und Mobiltelefonen durch ausscheidende Mitarbeiter ausreichend überprüft? Ist für den ohnehin problematischen Fall einer fristlosen Kündigung oder vorzeitigen Freistellung sichergestellt, dass Zugangsrechte und Benutzerkonten schnell genug gesperrt werden? Machen Sie sich unsere Erfahrung in diesem Bereich auch bei angrenzenden Fragestellungen zu nutze!

Personalwesen und Datenschutz sind offensichtlicher verbunden. Es gibt allerdings viele Fragestellungen, die über die bloße geschützte Aufbewahrung der Personaldaten hinausgehen. Dies betrifft unter anderem die Evaluation und Leistungsbewertung der Mitarbeiter oder auch Fragen zur Internetnutzung durch die Mitarbeiter.

Der Datenschutzbeauftragte kann bei solchen Fragestellungen häufig vermittelnd auftreten und mögliche Spannungen im Unternehmen abbauen. Gerade die Perspektive eines externen Datenschutzbeauftragten kann hier hilfreich sein.





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