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BDSG: Konkretisierung zum Datenschutz für Arbeitnehmer in Kraft
Konkretisiert wurde der Datenschutz für Arbeitnehmer mit einer neuen Regelung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die ab heute in Kraft tritt.
Neu gefasst wurde der § 32 BDSG. In diesem Paragraphen wird geregelt, wann Arbeitgeber Daten von Bewerbern, Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern erheben und verwenden dürfen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält diese neue Vorschrift "eine allgemeine Regelung zum Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten, die die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze des Datenschutzes im Beschäftigungsverhältnis nicht ändern, sondern zusammenfassen".