Datenschutzberatung

Häufig erfüllt der Datenschutzverantwortliche noch weitere Aufgaben in einem Unternehmen. Wir unterstützen und entlasten Datenschutzverantwortliche in fachlicher wie personeller Hinsicht, nehmen in dieser Aufgabe die Position des Datenschutzbeauftragten jedoch nicht wahr.

Sie erhalten fachlichen Rat in den täglichen Anforderungen des technisch-organisatorischen Datenschutzes. Gemeinsam mit Ihnen wird die Datenschutzorganisation Ihres Unternehmens auf die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hin überprüft und angepasst.

Unter unserer Dienstleistung Externer Datenschutzbeauftragter erfahren Sie weitere Einzelheiten.

Sie bestimmen, welche Arbeitspakete Sie an uns abgeben möchten, um in Ihrem Tagesgeschäft Entlastung zu finden, und wir vereinbaren einen verbindlichen Kostenrahmen.

So könnte zum Beispiel die Optimierung der Internet– und E-Mail-Nutzung, ergänzt um dem Einsatz von Filtersystemen, eine gemeinsame Aufgabe sein. Parallel zu dem Datenschutzaspekt ergibt sich hier ein interessanter wirtschaftlicher Vorteil.

Seit 1998 gibt es in Deutschland das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG). Es ist die Basis zur Installation des Risikomanagements in der Wirtschaft und ergänzt die Regelungen des § 91 Aktiengesetz (geeignetes Überwachungssystem für den Fortbestand der Gesellschaft), der §§ 321 u. 332 HGB (Bestandsgefährdende Risiken) und des § 43 GmbHG. Das Risikomanagement ist eine Aufgabe, die zum technisch-organisatorischen Datenschutz gehört und ergibt sich aus der Anlage zu § 9 BDSG.

Der Datenschutzbeauftragte ist in das Risikomanagement einbezogen und sollte es zum Vorteil des Unternehmens mitgestalten.

Für mehr Informationen und zur Erstellung eins Angebotes nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.



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