Glossar
Datenschutz
beschreibt die Maßnahmen zum Schutze des Einzelnen bei dem Umgang mit seinen personenbezogenen Daten. Er gehört zu den Aufgabenfeldern in unserer technisierten Gesellschaft, die im Fokus von Politik und Öffentlichkeit stehen.
Der Gesetzgeber hat hier einen entsprechenden Regelungsbedarf erkannt, der von den deutschen Unternehmen zu beachten ist. Nach § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jede öffentliche oder nicht-öffentliche Stelle (Privatfirma), die mindestens 5 Arbeitnehmer mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Datensicherheit
dient dem Schutze sämtlicher Daten des Unternehmens. Sie umfasst alle Maßnahmen, um übertragene oder gespeicherte Daten vor Verlust, unerlaubtem Zugriff, unerlaubter Weitergabe und Verfälschung zu schützen. Datenschutz und Datensicherheit sind miteinander verwoben.
Datenschutzbeauftragter
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist ein Ausdruck des gesetzgeberischen Gedankens der Eigenverantwortlichkeit, die sich im Prinzip der innerbetrieblichen Selbstkontrolle ausdrückt. Er soll dafür Sorge tragen, dass personenbezogene Daten nicht beliebig, sondern nur entsprechend der gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen verwendet werden.
IT-Sicherheitskonzept
Das IT-Sicherheitskonzept wird gemeinsam mit den Mitarbeitern eines Unternehmens entwickelt und umgesetzt. Es bringt eine klare Struktur in die IT-Landschaft. Hierdurch erhält auch die Unternehmensleitung eine tiefere Einsicht in ihre unternehmensbestimmenden und u. U. unternehmensgefährdenden IT-Prozesse. Der Gesetzesforderung an den Unternehmer - das Verhindern von bestandsgefährdenden Risiken (§ 9 BDSG, KontraG) wird genüge getan. Die Organisationsverantwortlichen erhalten ein Instrument zu der Einführung einer korrekten IT-Organisation, so dass Haftungsansprüche gar nicht erst aufkommen können.